§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für alle gegenseitigen Ansprüche aus einem Vertragsabschluss zwischen der Firma Firstlaser GmbH und einem Vertragspartner. Sie beziehen sich auf alle kostenpflichtigen Leistungen. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Vertragssprache ist Deutsch. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Firstlaser GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Firstlaser GmbH in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf jederzeit vorbehalten. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Firstlaser GmbH einen Auftrag mit den Angebotenen Leistungsdaten schriftlich bestätigt.

§ 3 Auftragsbestätigung

Zu jedem Auftrag erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung zugeschickt. Sollten Sie diese nicht erhalten, so müssen Sie davon ausgehen, dass uns Ihre Bestellung nicht erreicht hat. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle mit uns nochmals in Verbindung.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Angebot oder Preisliste genannten Preise, es sei denn, dass schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Preise, wenn nichts anderes vereinbart ist, für die Lieferung ab Werk, jedoch ohne Fracht und Verpackung, sowie für alle Leistungen ausschließlich Versicherung und Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird von uns in jedem Fall mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz zusätzlich berechnet. Die vereinbarten Preise enthalten bei Vertragsabschluß geltenden Lohn-, Material- und Energiekosten. Erhöhen sich derartige Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung, dürfen wir einen im Rahmen des prozentualen Anteils dieser Kosten am vereinbarten Preis verhältnismäßig entsprechend erhöhten Preis berechnen. Aus Produktionsgründen behalten uns vor, die vereinbarten Mengen um bis zu 10 % zu über- oder unterschreiten und den sich dadurch ergebenen Mehr- oder Minderpreis in Rechnung zu stellen. Die Zahlungen werden in 30 Tagen nach Rechnungserstellung fällig. Die Lieferung an Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Auslieferung der Ware. Verschickte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firstlaser GmbH. Sollten Sie von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Anforderungen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir ein Angebot ausarbeiten können, das für alle Beteiligten akzeptabel ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 5 Lieferung

Bestellungen werden in der Reihenfolge des Einganges ausgeliefert. Wir sind stets bemüht, innerhalb von 14 Tagen zu liefern, andere Lieferzeiten nach schriftlicher Vereinbahrung. Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die außerhalb unseres persöhlichen Einflußbereiches liegen ( z.B. Betriebsstörungen, Brand, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Aufstand, Einschränkung des Energieverbrauches usw), verlängert sich die Leistungsfrist bzw. verschiebt sich der Leistungstermin um die Dauer der Behinderung; das gilt auch für Verzögerungen, die dadurch eintreten, dass wir ohne eigenes Verschulden selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert werden. Treten solche Umstände ein, nachdem wir in Verzug geraten sind, bleiben für die Dauer ihrer Wirksamkeit die Verzugsfolgen ausgeschlossen. Unsere Artikel werden in zeitaufwendiger Arbeit hergestellt , dadurch können sich unsere Lieferzeiten auch saisonabhängig verlängern. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich zu berechnen. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, liefern wir grundsätzlich ab Werk.

§ 6 Materialbeistellung

Der Besteller trägt die volle Verantwortung dafür, dass das Material in seiner Beschaffenheit und Qualität dem Material des Probeschnitts entspricht. Das Material muss frei von Rost und mit planer Oberfläche beigestellt werden. Entspricht der Anlieferungszustand des Materials nicht den getroffenen Vereinbarungen, sind wir berechtigt das Material ohne Übernahme jeglicher Kosten zurückzuweisen. Entsteht durch den Anlieferungszustand eine Mehrarbeit, sind wir verpflichtet den Besteller davon zu unterrichten. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers

§ 7 Werkzeuge – Sonderteile

Der Besteller hat vertragsgemäß von ihm bereitzustellende Werkzeuge, Vorrichtungen, Modelle, Montageteile u.ä. zum vereinbarten Termin kostenfrei anzuliefern. Werkzeugkosten, die für die Fertigung von Sonderteilen anfallen, werden grundsätzlich nur anteilig, getrennt vom Warenwert berechnet. Bei Vergütung von Kostenanteilen erwirbt der Besteller keinen Anspruch auf die Herausgabe der Werkzeuge. Sie bleiben unser Eigentum und in unserem Besitz. Wir verpflichten uns, Werkzeuge für die Dauer eines Jahres nach der letzten Lieferung aufzubewahren. Teilt der Besteller vor Ablauf dieser Frist schriftlich mit, dass innerhalb der folgenden sechs Monate ein weiterer Auftrag erteilt wird, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können wir über die Werkzeuge frei verfügen.

§ 8 Rücktrittsvorbehalt

Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistungen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.

§ 9 Pflichten

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Preises zu den oben benannten Zahlungsbedingungen. Zahlt der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung nicht, so sind wir berechtigt nach Ablauf der angemessenen Frist Verzugszinsen von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, allen uns durch seinen Verzug entstandenen Schaden zu ersetzten. Das gilt insbesondere für dadurch entstandene gerichtliche und außergerichtliche Kosten .

§ 10 Urheberrechte

Wenn im Rahmen der Fertigung geschützte Markenrechte benutzt werden, erteilt der Auftraggeber hiermit Firstlaser GmbH die Genehmigung zur Fertigung. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

§ 11 Gewährleistung

Alle Lohnarbeiten werden nach Vorgabe der Auftraggeber ausgeführt. Die bestellte Ware ist vom Auftraggeber unverzüglich auf ihre Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen, und dabei entdeckte Mängel uns unverzüglich anzuzeigen, spätestens aber innerhalb von 10 Arbeitstagen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt diese Ware auch in diesem Fall als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und die Mängel müssen genau beschrieben werden. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des Auftraggebers bestehen, so ist Firstlaser GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, entweder den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung schon erbrachter Leistungen.

§ 12 Änderungen

Die Firstlaser GmbH behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbestimmungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Geschäftspartner verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Mit jedem Auftrag erklären sich die Kunden mit der jeweils gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Nutzungsbedingungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

§ 14 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

Gegenüber Geschäftspartnern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird Lüneburg als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.